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Kontakt - OÖ Energieausweis

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Kontakt


Technisches Büro für Bauphysik und Baubiologie - Harald Weihtrager
Ringstraße 28/2
4173 St. Veit im Mühlkreis
Tel. 0677/ 618 211 35
office(at)oö-energieausweis.at

Niederlassung:
Bahnhofstraße 10/1.5
4050 Traun


Ingenieurbüro für Bauphysik
Manuel Seidl
Bahnhofstraße 10/1.5
4050 Traun
Tel. 0699/10 56 58 16
seidl(at)oö-energieausweis.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Technischen Büros für Bauphysik und Baubiologie Weihtrager, Oberösterreich
Abschnitt A – AGB für Verbraucher (B2C)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern nach KSchG.
2. Leistungsbeschreibung
Dienstleistungen im Bereich Energieausweise, bauphysikalische und Baubiologische Beratung- Baustoffberatung. Umfang laut Angebot.
3. Kein Ersatz für bauphysikalische Detailnachweise
Ein Energieausweis ersetzt keine Schallschutz-, Tauwasser- oder Diffusionsnachweise. Keine Eignung zur Dimensionierung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise inkl. USt, Zahlung binnen 14 Tagen.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatz. Rückzahlung innerhalb 14 Tagen.
6. Erfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wird die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht, entfällt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§ 922 ff ABGB).
8. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit.
9. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
10. Schlussbestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
11. Ermittlung von Bauteilaufbauten und U-Werten
Wenn Bauteilaufbauten nicht bekannt sind, werden sie durch Sichtung, Abklopfen, Planvergleich, Energieberaterhandbuch oder Default-Werte gemäß OIB-Richtlinie 6 abgeschätzt. Eine Öffnung der Bauteile ist nicht vorgesehen. Haftung bei Fehleinschätzungen nur bei grober Fahrlässigkeit.
Abschnitt B – AGB für Unternehmer (B2B)
1. Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Technischen Büro Weihtrager (in Folge "Büro") und dem Auftraggeber, sofern dieser Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch das Ingenieurbüro.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Büros sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Büro.
3. Leistungsumfang und Auftragserteilung
Der Umfang der beauftragten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, dem schriftlichen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die im Zuge der Vorortbesichtigung festgehaltenen, und vom Kunden unterschriebenen Preise, ersetzen zudem eine separate Auftragsbestätigung.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Das Büro verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Durchführung nach den anerkannten Regeln der Technik.
4. Besondere Bestimmungen für Energieausweise
Der Energieausweis dient ausschließlich der energetischen Bewertung eines Gebäudes im Sinne der OIB-Richtlinie 6 und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Er stellt keinen bauphysikalischen Nachweis dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Pläne, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Honorare verstehen sich exkl. Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie Mahnspesen.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Mängel sind schriftlich binnen 14 Tagen anzuzeigen. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist mit 25% der Auftragssumme begrenzt. Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, außer bei grober Fahrlässigkeit.
8. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Der Auftraggeber kann erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zurücktreten.
9. Urheberrecht und Nutzungsschutz
Alle Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Büros. Nutzung nur mit schriftlicher Zustimmung. Vertragsstrafe bei unautorisierter Nutzung.
10. Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen sind zu schützen. Nach Projektabschluss darf das Büro Projektdaten zu Referenzzwecken verwenden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Sitz des Büros. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Büros.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13. Ermittlung von Bauteilaufbauten und U-Werten
Für Energieausweise ist die Kenntnis der tatsächlichen Bauteilaufbauten erforderlich. Angaben vom Auftraggeber müssen schriftlich bestätigt werden. Bei fehlender Information erfolgt eine fachlich fundierte Abschätzung (z. B. Vor-Ort-Sichtung, Klopfen, Plananalyse, Energieberater-Handbuch). Sind keine Informationen verfügbar, werden Default-Werte gemäß OIB-Richtlinie 6 verwendet. Eine Öffnung von Bauteilen wird als unverhältnismäßig betrachtet. Eine Haftung bei Annahmen ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit.

ENERGIEAUSWEIS und SANIERUNGSBERATUNG
Der Energieausweis
·         Ermöglicht mehr Transparenz, und Vergleichbarkeit. Die zukünftigen laufenden Kosten einer Immobilie können abgeschätzt werden.
·         zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
·         ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung
·         Wird der Energieausweis für die Baueinreichung erstellt, und erfolgt eine spätere Umplanung, so ist der Energieauweis anzupassen oder neu zu erstellen.
·         Die Sommertauglichkeit eines Gebäudes wird im Energieausweis nicht geprüft. Ebenso wird ein Nachweis der Dampfdiffusion im Energieausweis nicht überprüft.
·         Die Heizlastberechnung im Energieausweis ist kein Ersatz für die Auslegung der Heiztechnik, da diese anderen Normen unterliegt. Die Heizanlage muß nach ÖNORM M7500 berechnet werden.
·         Zudem ist er KEINE Nachweisberechnung gemäß ÖNORM B8110 Teil2 (Wärmeschutz im Hochbau- Wasserdampfdiffussion und Kondensationsschutz) und gemäß ÖNORM B 8110 Teil 3 (Wärmeschutz im Hochbau- Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse). Dazu sind zusätzliche Detailbeurteilungen notwendig.
·         Der energetische Standard eines Gebäudes wird durch den Energieausweis abgebildet. Für die Ausstellung werden Angaben des Errichters herangezogen. Der Berechnung liegen allgemeine Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne, sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Der errechnete Energiebedarf kann daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten je nach Lage im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen.

Energetische Sanierungsberatung:
·         Energetische Sanierung verbessert das Wohlbefinden und reduziert die Betriebskosten.
·         Unabhängige Sanierungsberatung sorgt für optimales Preis/ Leistungsverhältnis bei der Sanierung, da wir ohne wirtschaftliche Interessen ihre möglichen Sanierungsmaßnahmen berechnen.
·         Die berechneten Energiekosten können wie beim Energieausweis von der Realität abweichen. Der Berechnung liegen allgemeine Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne, sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Ist einer dieser Punkte verändert, verändert sich auch der Energiebedarf.
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