Kontakt
Technisches Büro für Bauphysik und Baubiologie - Harald Weihtrager
Ringstraße 28/2
4173 St. Veit im Mühlkreis
Tel. 0677/ 618 211 35
office(at)oö-energieausweis.at
Niederlassung:
Bahnhofstraße 10/1.5
4050 Traun
Ingenieurbüro für Bauphysik
Manuel Seidl
Bahnhofstraße 10/1.5
4050 Traun
Tel. 0699/10 56 58 16
seidl(at)oö-energieausweis.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Technischen
Büros für Bauphysik und Baubiologie Weihtrager, Oberösterreich
Abschnitt A – AGB für Verbraucher (B2C)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge mit
Verbrauchern nach KSchG.
2. Leistungsbeschreibung
Dienstleistungen im Bereich
Energieausweise, bauphysikalische und Baubiologische Beratung- Baustoffberatung.
Umfang laut Angebot.
3. Kein Ersatz für bauphysikalische Detailnachweise
Ein Energieausweis ersetzt keine
Schallschutz-, Tauwasser- oder Diffusionsnachweise. Keine Eignung zur
Dimensionierung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise inkl. USt, Zahlung binnen 14 Tagen.
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatz.
Rückzahlung innerhalb 14 Tagen.
6. Erfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wird die Leistung vor Ablauf der
Widerrufsfrist gewünscht, entfällt das Widerrufsrecht bei vollständiger
Erfüllung.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte (§ 922 ff ABGB).
8. Haftung
Haftung nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit.
9. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß
DSGVO.
10. Schlussbestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
11. Ermittlung von Bauteilaufbauten und U-Werten
Wenn Bauteilaufbauten nicht bekannt sind,
werden sie durch Sichtung, Abklopfen, Planvergleich, Energieberaterhandbuch
oder Default-Werte gemäß OIB-Richtlinie 6 abgeschätzt. Eine Öffnung der Bauteile
ist nicht vorgesehen. Haftung bei Fehleinschätzungen nur bei grober
Fahrlässigkeit.
Abschnitt B – AGB für Unternehmer (B2B)
1. Geltung und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Technischen Büro Weihtrager
(in Folge "Büro") und dem Auftraggeber, sofern dieser Unternehmer im
Sinne des § 1 UGB ist. Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher
Zustimmung durch das Ingenieurbüro.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Büros sind freibleibend,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Mündliche Nebenabreden oder
Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
das Büro.
3. Leistungsumfang und Auftragserteilung
Der Umfang der beauftragten Leistungen
ergibt sich aus dem Vertrag, dem schriftlichen Angebot oder der
Auftragsbestätigung. Die im Zuge der Vorortbesichtigung festgehaltenen, und vom
Kunden unterschriebenen Preise, ersetzen zudem eine separate
Auftragsbestätigung.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Das Büro
verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Durchführung nach den anerkannten
Regeln der Technik.
4. Besondere Bestimmungen für Energieausweise
Der Energieausweis dient ausschließlich der
energetischen Bewertung eines Gebäudes im Sinne der OIB-Richtlinie 6 und des
Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Er stellt keinen bauphysikalischen
Nachweis dar.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle
für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Pläne, Daten und
Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
Honorare verstehen sich exkl. Umsatzsteuer.
Rechnungen sind binnen 30 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen
von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz sowie Mahnspesen.
7. Gewährleistung und Schadenersatz
Mängel sind schriftlich binnen 14 Tagen
anzuzeigen. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist mit 25% der Auftragssumme begrenzt.
Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, außer bei grober
Fahrlässigkeit.
8. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund
zulässig. Der Auftraggeber kann erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist
zurücktreten.
9. Urheberrecht und Nutzungsschutz
Alle Unterlagen bleiben geistiges Eigentum
des Büros. Nutzung nur mit schriftlicher Zustimmung. Vertragsstrafe bei
unautorisierter Nutzung.
10. Geheimhaltung
Vertrauliche Informationen sind zu
schützen. Nach Projektabschluss darf das Büro Projektdaten zu Referenzzwecken
verwenden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Sitz des Büros. Es
gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht
am Sitz des Büros.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13. Ermittlung von Bauteilaufbauten und U-Werten
Für Energieausweise ist die Kenntnis der
tatsächlichen Bauteilaufbauten erforderlich. Angaben vom Auftraggeber müssen
schriftlich bestätigt werden. Bei fehlender Information erfolgt eine fachlich
fundierte Abschätzung (z. B. Vor-Ort-Sichtung, Klopfen, Plananalyse,
Energieberater-Handbuch). Sind keine Informationen verfügbar, werden
Default-Werte gemäß OIB-Richtlinie 6 verwendet. Eine Öffnung von Bauteilen wird
als unverhältnismäßig betrachtet. Eine Haftung bei Annahmen ist ausgeschlossen,
außer bei grober Fahrlässigkeit.
ENERGIEAUSWEIS und SANIERUNGSBERATUNG
Der Energieausweis
·
Ermöglicht mehr Transparenz, und
Vergleichbarkeit. Die zukünftigen laufenden Kosten einer Immobilie können
abgeschätzt werden.
·
zeigt Energiesparpotenziale auf
und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
·
ist notwendig bei
baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung
·
Wird der Energieausweis für die
Baueinreichung erstellt, und erfolgt eine spätere Umplanung, so ist der
Energieauweis anzupassen oder neu zu erstellen.
·
Die Sommertauglichkeit eines
Gebäudes wird im Energieausweis nicht geprüft. Ebenso wird ein Nachweis der
Dampfdiffusion im Energieausweis nicht überprüft.
·
Die Heizlastberechnung im
Energieausweis ist kein Ersatz für die Auslegung der Heiztechnik, da diese
anderen Normen unterliegt. Die Heizanlage muß nach ÖNORM M7500 berechnet
werden.
·
Zudem ist er KEINE
Nachweisberechnung gemäß ÖNORM B8110 Teil2 (Wärmeschutz im Hochbau-
Wasserdampfdiffussion und Kondensationsschutz) und gemäß ÖNORM B 8110 Teil 3 (Wärmeschutz
im Hochbau- Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse). Dazu sind zusätzliche
Detailbeurteilungen notwendig.
·
Der energetische Standard eines
Gebäudes wird durch den Energieausweis abgebildet. Für die Ausstellung werden
Angaben des Errichters herangezogen. Der Berechnung
liegen allgemeine Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne, sowie ein
standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Der errechnete Energiebedarf
kann daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Wohnungen in
Mehrfamilienhäusern gelten je nach Lage im Gebäude unterschiedliche
Energiekennzahlen.
Energetische
Sanierungsberatung:
·
Energetische Sanierung
verbessert das Wohlbefinden und reduziert die Betriebskosten.
·
Unabhängige Sanierungsberatung
sorgt für optimales Preis/ Leistungsverhältnis bei der Sanierung, da wir ohne
wirtschaftliche Interessen ihre möglichen Sanierungsmaßnahmen berechnen.
·
Die berechneten Energiekosten
können wie beim Energieausweis von der Realität abweichen. Der Berechnung
liegen allgemeine Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne, sowie ein
standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Ist einer dieser Punkte verändert,
verändert sich auch der Energiebedarf.
·